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Heiraten im Ausland, aber wie?

Welches jungverliebte Paar hat nicht schon einmal davon geträumt in Las Vegas, unter Palmen oder gar auf einer Insel seine Hochzeit stattfinden zu lassen. Kein Problem. Im Zeitalter von Internet und ständig fortschreitender Entwicklung sind fast alle Wünsche erfüllbar. Vielleicht beabsichtigen auch Sie in absehbarer Zukunft außerhalb Deutschlands in den Stand der Ehe zu treten. Dann sollten Sie sich bei Ihrer Wahl nicht nur von Wünschen und Vorstellungen leiten lassen.

Es gilt vielmehr zu beachten, welche notwendigen Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen bereitgestellt werden müssen. Heiraten kann man im Ausland sicherlich überall. Wahrscheinlich kennen auch Sie aus Zeitschriften oder dem Internet Werbeslogans wie „Blitzhochzeit in Dänemark“ oder „Traumhochzeit für jederman in Las Vegas“. Aber ob diese Trauungen in Deutschland anerkannt werden, ist oft fraglich. Daher sollten Sie sich vorher kundig machen, was allerdings manchmal nicht ganz so einfach ist. Gute Anlaufstellen sind die jeweiligen Botschaften und Konsulate, denn je nachdem in welchem Land Sie heiraten möchten, können die Vorschriften variieren. Aber keine Angst, die meisten Unterlagen könen sie recht problemlos erhalten.

Legitimation ist das A und O – Die Heirat im Ausland vorbereiten

Heiraten im Ausland

Einen Personalausweis bzw. einen Reisepass besitzt jeder und somit halten Sie bereits das erste Papier in Ihren Händen. Bei Ihrem zuständigen Standesamt können Sie eine internationale Geburtsurkunde beantragen, die Sie unbedingt für eine Heirat im Ausland benötigen. Ein ganz wichtiges Dokument ist das sogenannte Ehefähigkeitszeugnis. Es wird in Ländern wie der Schweiz oder der Türkei benötigt. Aber auch in Deutschland muss dieses Dokument vorgelegt werden, nämlich dann, wenn Ihr zukünftiger Partner keine deutsche Nationalität besitzt. Diese Urkunde stellt sicher, dass die betreffende Person keine weitere eheliche Beziehung unterhält. Das mag Ihnen vielleicht etwas sonderlich erscheinen, aber vergessen Sie bitte nicht, dass zum Beispiel in einigen islamischen Ländern die Mehrehe noch erlaubt ist und auch praktiziert wird.
Waren Sie schon einmal verheiratet oder ist Ihr früherer Partner verstorben, müssen Sie die entsprechenden Dokumente ebenfalls vorlegen und das mit einer Übersetzung. Häufig verlangt, natürlich nicht in jedem Land, wird ein Nachweis über den Wohnsitz, ebenfalls in der jeweiligen Landessprache.

Dokumente nach der Heirat im Ausland beglaubigen lassen

Für einige der genannten Dokumente werden außerdem noch Beglaubigungen sogenannte Apostillen oder Legitimationen verlangt, um die Echtheit zu beweisen.
Haben Sie dann schließlich alle Unterlagen beieinander, können Sie Ihren großen Traum vom Heiraten im Ausland hoffentlich verwirklichen. Nach Ihrer Rückkehr aus den Flitterwochen müssen Sie Ihre Ehe noch in das Ehestandsregister eintragen lassen.

Alles in allem benötigen Sie ein wenig Geduld und Zeit, die Sie aber aufwenden sollten, damit aus Ihrem Traum- Heiraten im Ausland- kein Alptraum wird.Trauen Sie sich!

Tipps für Ihre Hochzeit im Ausland:

  • Achten Sie darauf, Dokumente im Land der Heirat beglaubigen zu lassen
  • Informieren Sie sich vorab über Voraussetzungen einer Heirat
  • Geschiedene Ehen müssen im Ausland oft nachgewiesen werden

Hochzeitspaare heiraten im Ausland

Es gibt viele Gründe für Paare die in einem anderem Land heiraten wollen.
Es kann zum Beispiel sein, das einer der Partner in einem anderem Land geboren ist und dort gern heiraten möchte. Eine Hochzeit im Ausland erfordert einiges an Organisationstalent. Man sollte bei einer Heirat im Ausland darauf achten, das man alle Dokumente wie zum Beispiel einen gültigen Personalausweis und eine Geburtsurkunde dabei hat. Wenn man im Ausland heiratet, müssen die Dokumente zur Hochzeit von dem jeweiligem Land angefordert werden und teilweise übersetzt werden.
Unter anderem werden auch eine Aufenthaltsbescheinigung mit Angaben des Familienstandes und der Staatsangehörigkeit benötigt. Diese erhält man bei dem Einwohnermeldeamt des Wohnortes.

Heiraten im Ausland ist nicht immer ganz einfach

Sollte ein Partner noch nicht Volljährig oder 21 Jahre alt sein, wird eine notarielle Beglaubigung der Eltern benötigt. Diese wird von einem Vormundschaftsgericht erteilt und heißt „Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit“. Allerdings wird diese nur von einem Notar erteilt. Sollte einer der Partner bereits verheiratet gewesen sein, benötigt man eine Familienbuchabschrift mit dem amtlichen Vermerk der Eheauflösung. Darüber hinaus wird auch ein Nachweis über den zur Zeit ausgeübten Beruf benötigt. Falls für die Hochzeit ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich ist, erhält man diese bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat des betreffenden Landes. Man sollte hierbei darauf achten, das eine Anfrage frühzeitig geschieht, da eine Bearbeitungsdauer mit unter mehrere Wochen beanspruchen kann. In einigen Ländern wird auch ein internationaler Auszug von dem Einwohnermeldeamt des Wohnortes benötigt.

In einigen Ländern ist es auch üblich, das die Dokumente von einem amtlich zugelassenem Dolmetscher in Englische übersetzt werden. Anschließend müssen diese von einem Notar beglaubigt werden. Hierbei sollte man darauf achten, das die Originale oder beglaubigte Kopien ca. 2 Monate vor dem Heiratstermin auf dem Postweg eingesandt werden.

Die Beglaubigung der Heiratsurkunde muss anschließend in dem Land ausgestellt werden. Diese werden je nach Land, entweder von den örtlichen Behörden oder von der deutschen Botschaft im Land vorgenommen. Sobald man in Deutschland eine Lohnsteuerkarte beantragt, wird die Ehe in allen deutschen Ämtern aktenkundig. Ist die Lohnsteuerkarte beantragt, kann man nun ein Familienbuch anlegen. Das Datum der Eheschließung im Ausland wird auch in Deutschland so eingetragen. Einige Monate vor der Abreise sollte man sich vorher darüber informieren, wie die rechtlichen Bestimmungen in dem jeweiligem Land sind. Ehen die im Ausland geschlossen worden sind, gelten auch in Deutschland als rechtskräftig. Diese Hochzeit muss aber im jeweiligen Landesbrauch vollzogen worden sein.

Heiraten im Ausland bringt viele schöne Erinnerungen mit sich

Ist die Heirat im Ausland nun vollzogen worden, muss man sie in Deutschland nur noch Registrieren lassen.

Dazu wird das Heiratsdokument des jeweiligen Landes benötigt, welches mit einer Apostille versehen ist. Die Apostille ist einfach nur eine Unterschriftsbeglaubigung und eine Echtheitsbestätigung. Diese Apostille erhält man in den örtlichen Behörden oder auch von dem deutschem Konsulat vor Ort. Prinzipiell ist in Deutschland für die Registrierung von der Eheschließung im Ausland, das Standesamt 1 in Berlin zuständig. Sollte man aber einen Wohnsitz in Deutschland haben, kann man die Eintragung auch in dem jeweiligem Wohnort vornehmen lassen. Wenn man im Ausland heiraten möchte, sollte man sich genau darüber Informieren was alles benötigt wird.

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